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Europäische Krankenversicherungskarte

Europäische Krankenversicherungskarte

Europäische Krankenversicherungskarte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäische Krankenversicherungskarte

Was ist die europäische Versicherungskarte?

Es handelt sich um ein Dokument, dass Ihnen ermöglicht während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums die medizinische Behandlung zu erhalten.

Darüber hinaus, dank dieser Karte, erhalten Sie eine unmittelbare Erstattung ihrer Rechnungen bei einer Krankenkasse im Aufenthaltsstaat.

Dank der Karte werden Sie behandelt als seien Sie im Aufenthaltsstaat versichert.

Wer hat Ansprüch auf eine europäische Krankenversicherungskarte?

Jedes Mitglied der HKIV (Anspruchsberechtigter oder Person zu Lasten), das seinen Beitrag bezahlt hat, kann eine europäische Karte erhalten.

Die europäische Karte ist persönlich und wird namentlich ausgestellt. Jedes Familienmitglied, das einen Auslandsaufenthalt plant, muss über eine eigene Karte verfügen.

Sie können Ihre Karte beim Regionaldienst anfordern.

In welchen Ländern ist diese Karte gültig?

Die europäische Karte ist in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Slowenien, Vereinigtes Königreich, Ungarn, Zypern) gültig.

Die europäische Karte wird auch in der Schweiz und in der Australien angenommen.

In Belgien können Sie diese europäische Karte nicht benutzen. So wird sie auch lediglich Mitgliedern ausgehändigt, die einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt ins Auge fassen.

Welche Leistungen sind durch die europäische Karte gedeckt?

Die europäische Karte bietet unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der vorgesehenen Aufenthaltsdauer Anrecht auf alle Leistungen, die während des Aufenthalts medizinisch erforderlich sind.

Es muss sich nicht unbedingt um 1. Hilfeleistungen handeln. Es obliegt jedoch den Leistungserbringern des Gastlandes, den „erforderlichen“ Charakter der von Ihnen angeforderten Behandlung einzuschätzen.

Die europäische Karte bietet Ihnen lediglich einen Versicherungsschutz, wenn Sie im Ausland krank werden. Wenn Sie sich zwecks Behandlung ins Ausland begeben, müssen Sie im Vorfeld die Genehmigung des Vertrauensarztes Ihres Regionaldienstes beantragen, der Ihnen – im Falle einer Genehmigung –  ein Formular E.112 besorgen wird.

Dank der Karte, werden Sie den Versicherten des Gastlandes gleichgestellt. Dabei gelten die örtlichen Tarife.

Wie lange ist die europäische Krankenversicherungskarte gültig?

Im Allgemeinen ist die europäische Karte 2 Jahre gültig (wenn die Beiträge in Ordnung sind). Die Gültigkeitsdauer dieser Karte ist nicht auf die Dauer des Aufenthalts begrenzt. Sie müssen also nicht jedes Mal eine neue Karte anfordern, wenn Sie ins Ausland zurückkehren.

Vor dem Fälligkeitsdatum kann die Karte mehrmals in verschiedenen Ländern benutzt werden.

Im Ausland ohne Karte?

Wenn Sie Ihre europäische Karte verloren oder vergessen haben, können Sie einen Ersatznachweis erhalten. Dessen Gültigkeit ist jedoch auf die Dauer des Aufenthalts begrenzt.

Sie erhalten dieselbe Bescheinigung ebenfalls, wenn Sie aus zwingenden Gründen keine Zeit hatten, Ihre Karte vor Ihrer Abreise zu beantragen.

Für zusätzliche Informationen können Sie sich stets an Ihren Regionaldienst oder unsere dazu eingerichtete Telefonzentrale unter der Rufnummer 02/504.66.66 wenden.

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