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Drittzahlerregelung

Drittzahlerregelung

Drittzahlerregelung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Drittzahlerregelung

Was ist die Drittzahlerregelung?

Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, zahlen Sie den Leistungserbringer, der Ihnen eine Bescheinigung über die erbrachte Leistung gibt. Sie stellen uns diese Bescheinigung zu, und wir erstatten Ihnen einen Teil der Kosten. Der Restbetrag ist Ihre Selbstbeteiligung (Eigenanteil). Das ist die übliche Erstattungsart.

Die Drittzahlerregelung sieht vor, dass Sie dem Leistungserbringer nur Ihren Eigenanteil zahlen. Der Leistungserbringer erhält den Rest direkt von uns. Kurz, so legen Sie weniger aus und zahlen damit weniger, wenn Sie die Behandlung erhalten.

Das Ziel dieser Regelung ist es, den Zugang zu ärztlicher Hilfe zu vereinfachen und dadurch zu vermeiden, dass Sie die Behandlung aus finanziellen Gründen zurückstellen müssen.

Habe ich Anspruch auf diese Regelung?

Alle Versicherten haben Anspruch auf die Drittzahlerregelung bei einem Krankenhausaufenthalt oder in der Apotheke.

Bestimmte Personen können diese Regelung auch bei einer Konsultation ihres Hausarztes anwenden. Das ist der Fall, wenn Sie:

  • sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden;
  • ein Einkommen haben, das unter dem Eingliederungseinkommen liegt;
  • Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung haben;
  • seit wenigstens 6 Monaten voll arbeitslos sind;
  • erhöhte Familienzulagen erhalten.

Wie wende ich diese Regelung an?

Drittzahlerregelung

Vor der Konsultation bitten Sie Ihren Arzt, ob er bereit ist, diese Regelung anzuwenden. Die Entscheidung steht nur ihm zu.

Zeigen Sie ihm die soziale Drittzahlerkarte, die Sie von uns erhalten haben, und geben Sie ihm eine aktuell gültige Vignette. Wenn er mit der Anwendung der Regelung einverstanden ist, berechnet der Arzt Ihnen nur den Eigenanteil.

 

 

Wo bekomme ich eine soziale Drittzahlerkarte?

Eine Reihe von Mitgliedern erhält die Karte automatisch per Post. Wenn Sie keine Karte erhalten haben und glauben, Anspruch auf diese Regelung zu haben, können Sie die Karte bei Ihrem Regionaldienst beantragen.

Ich habe meine Karte verloren oder sie ist nicht mehr gültig.

Sie können eine neue Karte bei Ihrem Regionaldienst beantragen. Die Gültigkeitsdauer steht auf der Karte.

 

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