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Krankenhausaufenthalt

Krankenhausaufenthalt

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Krankenhausaufenthalt

Was wird erstattet?

Die HKIV übernimmt die Aufenthaltskosten fast vollständig.

Der tägliche Pauschalbetrag für bestimmte Arzneimittel und das ärztliche Pauschalhonorar für einen Unterbringungstag, werden vollständig von der HKIV getragen.

Die HKIV erstattet die Kosten der meisten Arzneimittel, die Sie während eines Krankenhausaufenthalts gebrauchen. Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt von der Notwendigkeit des Arzneimittels ab. Manche Arzneimittel, zum Beispiel Mittel gegen Krebs oder Diabetes, werden deshalb vollständig erstattet.

Die HKIV erstattet auch die Kosten für Implantate, Prothesen und nicht-implantierbaren medizinische Hilfsmittel ganz oder teilweise.

Die Rückzahlung der HKIV deckt den größten Teil von:

  • Honoraren für Chirurgie, Anästhesie, Reanimation, Kontrolle, Beratung und ärztlichen Bereitschaftsdienst;
  • dem Pauschalbetrag für klinische Biologie und den Pauschalhonoraren für klinische Biologie und bildgebende Diagnoseverfahren.

Es gibt eine Rückzahlung an den Kosten für Kinesitherapeuten, Logopäden und Hebammen.

Es gibt eine partielle Kostenbeteiligung für die Versorgung mit Blut, Blutplasma und Gipsmaterial.

Es ist auch eine Rückzahlung für den dringenden Krankentransport.

Achtung: Die HKIV sieht keine Erstattung vor für:

  • Zuschläge;
  • Diversen Kosten (Telefon, Diätberatung und Mahlzeiten für andere Personen als den Patienten selbst).

Die HKIV erstattet also die meisten Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt. Sie zahlen nur die Eigenbeteiligung und mögliche Zuschläge.

Was sind Zuschläge?

Das Krankenhaus kann Zimmerzuschläge und/oder Honorarzuschläge berechnen. Es sind also wesentliche Preisunterschiede von einem Krankenhaus zum anderen möglich.

Das Krankenhaus kann Zimmerzuschläge in Rechnung stellen bei einem Aufenthalt in einem Einzelbettzimmer.

Die Ärzte ohne Kassenabkommen können außerdem Honorarzuschläge in Rechnung stellen bei einem Aufenthalt in einem Einzelbettzimmer.

Ausnahmen:

  • Für Einzelzimmer dürfen auch Kassenärzte Honorarzuschläge in Rechnung stellen!
  • Bei gewissen Patienten (Omnio-Statut, erhöhte Erstattungen,...) dürfen keine Zuschläge in Rechnung gestellt werden.
  • Bei schwierigen Eingriffen kann der Arzt den Standpunkt vertreten, dass ein Einzelzimmer aus medizinischen Gründen zu empfehlen ist, auch wenn Sie sich für eine andere Zimmerkategorie entschieden haben. Dann darf man Ihnen nur die Zuschläge entsprechend der von Ihnen gewählten Zimmerkategorie berechnen.

Was ist die Aufnahmeerklärung?

Bei Ihrer Aufnahme in einem Krankenhaus erhalten Sie ein Formular (Aufnahmeerklärung), bei dem Sie verschiedene Dinge angeben müssen. So entscheiden Sie sich für eine Zimmerkategorie (Einzel-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer) und den behandelnden Arzt. Dieses Formular ist wichtig; es kann Ihnen viel Geld und Sorgen ersparen!

Die Entscheidungen (Zimmerkategorie/Arzt), die Sie beim Ausfüllen der Aufnahmeerklärung treffen, sind zum großen Teil ausschlaggebend für die Kosten Ihres Krankenhausaufenthalts. Da Sie die Aufnahmeerklärung unterschreiben müssen, ist sie rechtlich verbindlich. Lesen Sie deshalb die Erläuterungen, die bei jeder Aufnahmeerklärung erteilt werden, und bewahren Sie diese sorgfältig auf.

In der Aufnahmeerklärung sind die Zuschläge für die verschiedenen Zimmerkategorien angegeben. Die Honorarzuschläge werden in der Aufnahmeerklärung jedoch als Prozentsatz angegeben, so dass nicht deutlich ist, wie viel Sie genau bezahlen müssen. Die Aufnahmeerklärung gilt nämlich nicht als vollständiger Kostenanschlag, sondern eher als eine Richtlinie.

Rückzahlung für dringenden Krankentransport

Die HKIV erstattet die Kosten für den dringenden Transport eines Patienten (mit Krankenwagen oder Helikopter) nach Anruf über den Dienst 100.

Die Rückzahlung beträgt 50% der offiziellen Tarife.

Achtung: Ihr Eigenanteil in den Kosten ist für die Anwendung der Höchstrechnung nicht berücksichtigt.

Sie erhalten von der Ambulanz ein Formular, das den Gesamtpreis angibt. Geben Sie bitte das Formular bei Ihrem Regionaldienst ab um die Rückzahlung zu fragen.

Zweifel an Ihren Rechnungen?

Bei Problemen mit Ihrer Krankenhausrechnung bitten Sie Ihren Regionaldienst um Erläuterungen.

Bei Anfechtungen kann unser Ombudsdienst zwischen Ihnen und dem Krankenhaus oder dem/den Arzt/Ärzten vermitteln.

  • ombudsdienst@caami-hziv.fgov.be
  • Tel.: 02/229 35 24

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