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Eintragung

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Eintragung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eintragung

Was bieten wir?

Die HKIV gewährt alle Leistungen der Gesundheitspflege und Entschädigungspflichtversicherung wie die anderen Krankenkassen, aber als Einrichtung öffentlichen Interesses, nämlich:

  • Kostenbeteiligung für ärztliche Leistungen;
  • Geldleistungen zum Ausgleich von Lohnausfall (Mutterschaft, Vaterschaft, Krankheit oder Invalidität);
  • eine Zulage für Begräbniskosten.

Für weitere Auskünfte, können Sie unsere Broschüre "Kennen Sie die HKIV? Vorteile und Vergütungen" nachschlagen.

Wie unterscheidet Sie sich von anderen Krankenkassen?

Das öffentliche Statut der HKIV setzt voraus, dass sie:

  • jede Person beistehen muss, die sich auf ihre Dienste beruft, ungeachtet ihres medizinischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder philosophischen Profils;
  • jede Person umsonst eintragen muss;
  • nur das System der Pflichtversicherung anwendet.

Wo finden Sie uns?

Die HKIV verfügt über 10 Regionaldienste und etwa 30 Außendienststellen. Zusätzliche Informationen über unsere Dienste können Sie auf der Seite Unsere Büros erhalten.

Die Zentralverwaltung der HKIV befindet sich in der Rue du Trône, 30 A – 1000 BRÜSSEL.


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Wieviel zahlen unsere Mitglieder?

Im Prinzip ist die Eintragung kostenlos.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, eine Reserve anzulegen um eventuelle Defizite im Sektor der Gesundheitspflege zu beheben. Deswegen bezahlen unsere Mitglieder 2,25 EUR pro Jahr („der Sonderbeitrag für finanzielle Verantwortlichkeit“). Personen, die zu Lasten sind, müssen diesen Beitrag nicht bezahlen. Ab 2007 müssen unsere Mitglieder diesen Beitrag nicht bezahlen!

Unsere Mitglieder zahlen keine zusätzlichen Beiträge.

Wie können Sie sich bei der HKIV eintragen?

Handelt es sich um eine erste Eintragung als Berechtigte(r)?

Wenn ja, so füllen Sie das Eintragungsformular aus und senden Sie es einem unserer Regionaldienste zu (nicht an der zentralen Verwaltung!).

Sind Sie zur Zeit Berechtigte(r) bei einer anderen Krankenkasse?

Füllen Sie dann das Eintragungsformular und das Wechselformular aus und senden Sie sie einem unserer Regionaldienste zu (nicht an der zentralen Verwaltung!).
Die Wechsel finden jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober statt. Aus praktischen Gründen muss ein Wechsel einen Monat im Voraus angefragt werden. Sie können ihn nur beantragen, wenn Sie mindestens 1 Jahr bei Ihrer jetzigen Krankenkasse Mitglied sind.

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