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Die Höchstrechnung

Die Höchstrechnung

Die Höchstrechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Höchstrechnung

Was ist die Höchstrechnung?

Die Höchstrechnung bietet jedem Haushalt die Garantie, nicht mehr als einen bestimmten Höchstbetrag (Höchstgrenze) für Gesundheitspflege ausgeben zu müssen.

Wenn Ihre medizinischen Kosten im Laufe des Jahres diesen Höchstbetrag erreichen, werden Ihnen die übrigen medizinischen Kosten vollständig erstattet.

Welche Kosten werden für den Höchstrechnung berücksichtigt?

  • Eigenanteile für Leistungen von Ärzten, Zahnärzten, Heilgymnastikern, Krankenpflegern und anderen Pflegeleistenden
  • Eigenanteile für Arzneimittel aus den Kategorien A, B und C und für magistrale Präparate (Arzneimittel, die der Apotheker selber zubereitet)
  • Eigenanteile für technische Leistungen (z.B. Operationen, Röntgenbilder, Laboruntersuchungen, technische Proben...)
  • Der Eigenanteil am Pflegetagessatz in einem allgemeinen Krankenhaus (vollständig) und in einer psychiatrischen Einrichtung (nur die ersten 365 Tage)
  • Pauschaler Eigenanteil für Arzneimittel während des Krankenhausaufenthaltes
  • Enterale Ernährung über Sonde oder Stoma für Jugendliche unter 19 Jahren
  • Endoskopisches und Viscerosynthesematerial
  • Abgabespanne (Zusatz) für Implantate (seit dem 1. Januar 2006)

Höchstrechnung je nach Einkünften

Die Höchstrechnung wird je nach den Einkünften des Haushalts des Begünstigten festgelegt. Über einer bestimmten Höchstgrenze hinaus werden die Eigenanteile völlig erstattet. Diese Höchstgrenze hängt von den steuerbaren Nettoeinkünften des Haushalts ab: je höher die Einkünfte, desto höher ist die Höchstgrenze.

Die nachstehend aufgeführten Einkommensstufen und Höchstbeträge gelten seit dem 1. Januar 2013.

Jahresnettoeinkünfte des Haushalts (EUR) Höchstgrenze (EUR)
< 19 Jahre 650
0 - 17.523,66 450
17.523,67 – 26.939,35 650
26.939,36 – 36.355,07 1.000
36.355,08 – 45.378,45 1.400
Ab 45.378,46 1.800

Die Höchstgrenze wird für den Haushalt um 100 EUR herabgesetzt, wenn ein Haushaltsmitglied in den 2 vorangehenden Kalenderjahren individuell jedes Mal 450 EUR Selbstbeteiligung gezahlt hat.

Haben sich die Einkünfte Ihres Haushalts durch eine langfristige Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bedeutend verringert? In dem Fall können Sie Ihren Regionaldienst bitten, eine eidesstattliche Erklärung auszufüllen. So kann die HKIV Ihre Akte überprüfen und gegebenenfalls den berücksichtigten Höchstbetrag anpassen.

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Je nach sozialer Kategorie des Begünstigten festgelegter Höchstrechnung

Innerhalb des Haushalts können Personen, die Anrecht auf die erhöhte Beteiligung haben, deren Partner und die Personen zu ihren Lasten zusätzlich den fakturierbaren Höchstbetrag beanspruchen.

Für diesen Teil des Haushalts gilt einen Höchstbetrag von 450 EUR. Die Höchstgrenze beläuft sich zwar nur auf 350 EUR wenn ein Familienmitglied dieses Haushalts in den zwei vorangehenden Jahren individuell jedes Mal 450 EUR Selbstbeteiligung gezahlt hat.

Jünger als 19?

Für Kinder unter 19 gibt es einen zusätzlichen Schutz. Der Höchstbetrag ist immer 650 EUR, ungeachtet der Höhe des Haushaltseinkommens. Es handelt sich um ein individuelles Recht!

Anmerkungen:

  • für Kinder, die vor dem 2. Juli 2002 Anrecht auf erhöhte Kinderzulagen hatten, ist der Höchstbetrag 450 EUR;
  • wenn der Höchstbetrag des Haushalts 450 EUR ist (oder 350 EUR wenn ein Familienmitglied dieses Haushalts in den zwei vorangehenden Jahren individuell jedes Mal 450 EUR Selbstbeteiligung gezahlt hat), wird dieser Betrag selbstverständlich angewandt.

Was ist ein Haushalt?

Alle Personen, die unter derselben offiziellen Adresse wohnen, bilden einen Haushalt. Es spielt keine Rolle, ob Sie verheiratet sind oder zusammen wohnen. Auch allein stehende Personen werden als ein Haushalt betrachtet. Für die Höchstrechnung 2012 gilt die Situation am 1. Januar 2012.

Wie und wann bekommen Sie Ihr Geld zurück?

Ihr Regionaldienst führt eine Liste Ihrer ärztlichen Kosten. Wenn Ihre medizinischen Kosten den Höchstbetrag dieses Jahres überschreiten, erstattet Ihr Regionaldienst Sie Ihnen automatisch monatlich zurück.

Sie müssen dafür also selbst nichts tun. Bei der ersten Zahlung im Rahmen der Höchstrechnung erhalten Sie eine Bescheinigung.

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