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Das Statut Omnio

Omnio

Das Statut Omnio

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Statut Omnio

Was ist Omnio?

Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme zur Ausdehnung des Rechts auf den Vorzugstarif im Rahmen der Gesundheitspflege auf Versicherten mit einem geringen Haushaltseinkommen.

Omnio eröffnet ein Anrecht auf eine höhere Erstattung der Gesundheitspflege, z.B. für Sprechstunden, Arzneimittel, Krankenhauskosten...

Wenn Sie bereits Anrecht auf die erhöhte Kostenbeteiligung haben, behalten Sie Ihre Rechte und brauchen nichts bei Ihrem Regionaldienst zu unternehmen.

Wer kann Anspruch auf Omnio erheben?

Dieses Statut kann den Haushalten gewährt werden, deren jährliches steuerpflichtiges Bruttoeinkommen (Berufseinkünfte, Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen Vermögen, Zulagen, Altersrenten...) aller Mitglieder des Haushalts für das Jahr 2010 weniger als 15.163,96 EUR beträgt. Dieser Höchstbetrag wird mit 2.807,26 EUR pro Person des Haushalts, die nicht der Antragsteller ist, erhöht.

Der in Betracht gezogene Haushalt besteht aus den Personen, die am 1. Januar des Jahres des Omnio-Antrags (also am 1. Januar 2010 für dieses Jahr) offiziell an derselben Adresse wohnhaft sind.

Seit wann und wie?

Um Anrecht auf das Statut Omnio zu haben, müssen Sie den Antrag (vor Ort, telefonisch oder per Brief) bei Ihrem Regionaldienst stellen.

Sie erhalten eine Erklärung auf Ehrenwort, die Sie und alle Mitglieder Ihres Haushalts ausfüllen müssen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Belege in Bezug auf Ihr Einkommen dieser Erklärung beigefügt werden müssen, nämlich Ihr letzter Steuerbescheid.

Fügen Sie auch die Belege bei in Bezug auf das Einkommen Ihres Haushalts in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung: unter anderem Lohnzettel (281.10), Bescheinigung der Einrichtung für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes (281.13), der Pension (281.11), der Entschädigungen (281.12), Katastereinkommen…

Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Erklärung auf Ehrenwort haben, wenden Sie sich an Ihren Regionaldienst, er hilft Ihnen beim Ausfüllen.

Dann wird Ihre Akte geprüft, um zu sehen, ob Sie die Bedingungen erfüllen, um dieses neue Statut zu erhalten.

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Wann beginnt der Anspruch auf Omnio?

Dieser Anspruch beginnt am ersten Tag des Quartals, das auf das Einreichen Ihrer vollständigen Akte bei Ihrem Regionaldienst folgt.

Wenn Sie Ihre Erklärung auf Ehrenwort am 15. April 2010 einreichen, beginnt Ihr Recht also am 1. Juli 2010. Wenn Sie am 10. August 2010 die Erklärung einreichen, beginnt das Recht am 1. Oktober 2010.

Prinzipiell bleibt dieses Recht gültig bis zum 31. Dezember 2011.

Wenn Sie das Statut Omnio zu Unrecht bekommen haben, weil Sie niedrigere Einkommen angegeben haben als Ihre reellen Einkommen, müssen Sie den unrechtmäßig bekommenen Betrag zurückerstatten. Wenn sich außerdem herausstelt, dass Ihre Erklärung auf Ehrenwort betrügerisch war (freiwilliges Auslassen von Einkommen), können Sie auch eine administrative Geldbuße bekommen.

Wie werden Sie verständigt?

Wenn die Überprüfung Ihrer Akte sich als günstig erweist, wird Ihr Regionaldienst Sie bitten, Ihre SIS-Karte anpassen zu lassen.

Noch Fragen?

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Regionaldienst auf oder wählen Sie (grüne Nummer) 0800 11 292.

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