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SIS-Karte

SIS-karte

Die SIS-Karte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die SIS-Karte

Was ist die SIS-Karte?

Mit der SIS-Karte (SIS= Sozial Information System) können die Einrichtungen der sozialen Sicherheit Personen und deren Rechte identifizieren. Die SIS-Karte enthält einen Chip mit Angaben über die Situation des Inhabers. Die Einrichtungen der sozialen Sicherheit können nur die Angaben lesen, die für Sie in Frage kommen.

Vorteile der SIS-Karte:

  • die für die soziale Sicherheit notwendigen Angaben sind auf einer Karte zusammengebracht;
  • der Chip ist so gesichert, dass Ihr Privatleben geschutzt ist;
  • die Verwaltungsformalitäten werden vereinfacht.

Welche (unsichtbaren) Angaben stehen auf Ihrer SIS-Karte?

  • Die Nummer Ihres Regionaldienstes
  • Ihre Mitgliedsnummer bei Ihrem Regionaldienst
  • Der Anspruch auf Gesundheitspflege (wenn Sie mit Ihren Beiträgen in Ordnung sind)
  • Der Anspruch auf das Drittzahlersystem

Die SIS-Karte enthält keine medizinischen Angaben

Wer benötigt eine SIS-Karte?

Jeder belgische Versicherte braucht eine SIS-Karte:

  • Arbeiter (Lohnarbeiter, Selbständigen oder Beambten);
  • Rentner;
  • Arbeitslosen;
  • Invaliden;
  • alle anderen Personen, die Anspruch haben auf soziale Sicherheit;
  • Personen zu Lasten (einschließlich Kinder).

Haben Sie noch keine SIS-Karte (oder eine „Bescheinigung Sozialversicherte(r)“, die die SIS-Karte zwischenzeitlich ersetzt)? Dann wenden Sie sich so schnell wie möglich an Ihren Regionaldienst um Ihre SIS-Karte zu beantragen.

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Wieviel kostet die SIS-Karte?

Die Karte ist gratis.

Nur bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie 2,50 EUR bezahlen, um eine neue Karte zu erhalten.

Haben Sie Ihre SIS-Karte verloren, oder wurde sie gestohlen?

Dann füllen Sie eine Erklärung auf Ehrenwort aus. Eine solche Erklärung können Sie runterladen unter der Rubrik «Dokumente» unserer Website oder bei Ihrem Regionaldienst anfragen.

Senden Sie die ausgefüllte Erklärung Ihrem Regionaldienst oder geben Sie sie am Schalter ab. Vergessen Sie nicht, die Erklärung zu unterschreiben, da sie amsonsten nicht gültig ist.

Ihr Regionaldienst schickt Ihnen per Post eine «Bescheinigung als Sozialversicherter» zu. Diese Bescheinigung ersetzt vorübergehend die SIS-Karte. Sie nehmen diese u.a. zur Apotheke oder zum Krankenhaus mit. Später wird Ihr Regionaldienst Ihnen Ihre neue SIS-Karte zuschicken.

Lassen Sie Ihre SIS-Karte nachsehen!

Wenn Ihre Ansprüche sich ändern, muss Ihre SIS-Karte angepasst werden. In diesem Fall schickt Ihr Regionaldienst Ihnen eine Einladung, um Ihre SIS-Karte anpassen zu lassen. Leisten Sie dieser Einladung schnellsten Folge.

Nehmen Sie Ihre SIS-Karte immer mit, wenn Sie Ihren Regionaldienst besuchen. So gibt es keine Schwierigkeiten bei der Rückerstattung.

Wer kann die SIS-Karte lesen?

  • Das Personal Ihres Regionaldienstes
  • Apotheker
  • Krankenhäuser
  • Inspektoren des LIKIV (Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung)
  • ÖSHZ

Wann müssen Sie die SIS-Karte Ihrem Regionaldienst zurückgeben?

  • Wenn Sie Ihrem Regionaldienst gemeldet haben, dass Sie Ihre SIS-Karte verloren haben oder dass Sie Ihnen gestohlen wurde und Sie finden die SIS-Karte später zurück
  • Wenn Sie keine SIS-Karte mehr benötigen (z.B.: weil Sie nicht mehr in Belgien wohnen)
  • Wenn der Inhaber der SIS-Karte stirbt

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